Vertragsbestimmungen

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und OfficeCall Telefonmarketing gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

OfficeCall Telefonmarketing ist ein Dienstleistungsunternehmen und unterliegt als solches den für Dienstleistungsbetriebe geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. OfficeCall Telefonmarketing wickelt die ihr übertragenen Aufgaben auf dienstvertraglicher Basis ab. Sie berechnet die für den Kunden ausgeführten Dienstleistungen nach den im jeweiligen Auftrag aufgeführten Preisangaben. Eine Übersicht über die erbrachten Leistungen liegt den jeweiligen Rechnungen bei. Auf Wunsch kann eine Kontaktliste erstellt werden. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht.

OfficeCall Telefonmarketing tritt, falls vereinbart, als Erfüllungshilfe und im Namen des Auftraggebers auf, gibt Informationen unter seinem Namen weiter und nimmt im Namen des Auftraggebers Informationen und Termine entgegen. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der an OfficeCall Telefonmarketing weitergegebenen Informationen und Auskünfte verantwortlich.

Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote von OfficeCall Telefonmarketing sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Bestätigung als angenommen, sofern OfficeCall Telefonmarketing nicht – etwa durch tätig werden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Die Mitarbeiter von OfficeCall Telefonmarketing sind nicht dazu berechtigt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Angebotes bzw. Vertrages hinausgehen.

Genehmigung

Die von OfficeCall Telefonmarketing vorgeschlagenen Werbemaßnamen sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Telefonmarketingleistungen unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse und der Besonderheit der Branche überprüfen lassen. OfficeCall Telefonmarketing veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen

Haftung

OfficeCall Telefonmarketing wird die übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlich insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, auch bei den von der OfficeCall Telefonmarketing vorgeschlagenen Werbemaßnahmen, ist der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine vorgeschlagene Werbemaßnahme oder ein von vorgeschlagenes Kennzeichen erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen bzw. kennzeichenrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme oder der Verwendung des Kennzeichens verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme oder der Verwendung eines Kennzeichens gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme oder der Verwendung eines Kennzeichens die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile, einschließlich immaterieller Schäden, zu ersetzen, die OfficeCall Telefonmarketing aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

Gewährleistung und Schadensersatz

Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch OfficeCall Telefonmarketing schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch OfficeCall Telefonmarketing zu (Nachbesserung). Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen OfficeCall Telefonmarketing als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. OfficeCall Telefonmarketing haftet nicht für Fehlleistungen, Übertragungsfehler, Missverständnisse und sonstige aus dem üblichen Geschäftsverkehr entstehende Falschmeldungen.

Kündigung

Falls in einem gesonderten Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde, kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien während der Einführungsphase, die 3 Monaten beträgt, mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende, und danach mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung erfordert die Schriftform.

Rücktrittsvereinbarung/Nichtabnahme der vertraglich vereinbarten Leistung

Für den Fall, dass durch den Kunden eine nicht vertragliche Kündigung oder eine Reduzierung der beauftragten Telemarketing-Maßnahmen erfolgt, werden 50 Prozent der nicht in Anspruch genommenen Leistungen in Rechnung gestellt. Die Berechnung findet monatlich statt und bezieht sich auf die monatlich nicht  oder nur teilweise abgenommene Leistung. Das gleiche gilt, wenn OfficeCall Telefonmarketing seine vertraglich vereinbaren monatlichen Leistungen nicht erbringen kann und die Ursache hierfür auf Kundenseite liegt, z. B. keine oder zu späte Adresslieferung, verspätete Freigabe von Anschreiben, Terminfenstern u.s.w.

Zahlungen und Zahlungstermine

Die Rechnungsstellung erfolgt zweimal monatlich, zur Monatsmitte und zum Monatsende. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug 8 Werktage nach Rechnungserstellung fällig. Bei einem Zahlungsverzug bleibt es OfficeCall Telefonmarketing freigestellt, die Dienstleistung an den Kunden vorübergehend einzustellen. Zur Wiederaufnahme der Dienstleistung wird eine Kautionszahlung mindestens in Höhe des Zahlungsverzuges vereinbart.

Konkurrenzverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von 12 Monaten danach keine Mitarbeiter der Agentur abzuwerben oder ohne Zustimmung von OfficeCall Telefonmarketing einzustellen. Der Einstellung steht die Beauftragung bzw. Beschäftigung als freier Mitarbeiter gleich. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine der Höhe nach von der Agentur festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

Schlussbestimmungen Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für vorstehenden Vertrag ist Sitz von OfficeCall Telefonmarketing. Alle Vereinbarungen mit dem Kunden, auch mit ausländischen, unterliegen dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, gilt der Gerichtsstand Münster in Westfalen als vereinbart.